Bodensee - Schifferpatent

Bodensee - Schifferpatent (BSP) ist die geläufige, in Deutschland auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. In der Schweiz wird offiziell nur die Bezeichnung Schifferpatent verwendet, in Österreich mit dem Zusatz „für den Bodensee“.

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Segelschein

Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodensee - Schifferpatent Klasse D für alle Segelboote mit über 12 qm.

Motorschein

Grundsätzlich benötigen sie zur Führung eines Boots mit Motor über 4,4 kw ( 6 PS) Maschinenleistung ein Bodensee - Schifferpatent der Kategorie A

Ferienpatent

Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

Bootszulassung

Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch oder Sanitärer Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.





Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Art Mindestalter:
Kategorie A 18 Jahre
Kategorie B 21 Jahre
Kategorie C 21 Jahre
Kategorie D 14 Jahre
Eignung zum Schiffsführer, wozu die körperliche und geistige Befähigung, insbesondere auch geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen sowie die charakterliche Eignung zur Führung eines Schiffes zählen.
Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung.
Für den Erwerb des Patents der Kategorien B oder C wird außerdem der Nachweis von Fahrzeiten auf entsprechenden Fahrzeugen verlangt, davon ein bestimmter Anteil auf dem Bodensee.




Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:

Art Erklärung
Kategorie A für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Kategorie B für Fahrgastschiffe
Kategorie C für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
Kategorie D für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m²
Der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschine von mehr als 4,4 kW Leistung muss Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Schifferpatent der Kategorie A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre. Häfen am Bodensee.




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